Notice of Race / Ausschreibung zum Schweriner Herbst-Cup

1. Veranstalter

Schweriner Yacht-Club e.V.
Franzosenweg 17 b, 19061 Schwerin
Telefon : 0385 – 5 81 20 16
Fax: 0385 – 5 93 68 42
Internet: www.snyc.de

2. Ausgeschriebene Klassen und Meldegeld

Finn: 25,00 €

20er JK: 70,00 €
A-Wertung: Renn-20er mit Spinnaker (Rumpf formverleimt)
B-Wertung: Kunststoff 20er mit Spinnacker
C-Wertung: 20er Bauart frei, ohne Spinnacker

15er JK: 50,00 €
A-Wertung: Boote mit Spinnaker und Baujahr ab 1990
B-Wertung: Boote mit Spinnaker und Baujahr vor 1990
C-Wertung: Boote ohne Spinnaker

Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluss auf folgendes Konto zu überweisen:

Empfänger: Schweriner Yacht-Club e.V.
Verwendungszweck: Herbst-Cup 2019/Klasse und Segelnummer/Name Steuermann
IBAN: DE14 1405 2000 0390 0638 78
BIC: NOLADE21LWL
Bank: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

Die Meldung wird erst durch Zahlung des Meldegeldes gültig. Nur bei Ablehnung der Meldung wird das Meldegeld zurückerstattet.

3. Meldestelle

Wie Veranstalter (s.o.). Wir bitten um Online-Meldung. In jedem Fall bitte Meldebestätigung mitbringen.

4. Meldeschluss

Meldeschluss ist der 02.09.2019.
Wir bitten unbedingt um Einhaltung der Meldefrist. Ansonsten wird eine Nachmeldegebühr von 10,00 € erhoben.

5. Anmeldung im Org.-Büro

Das Büro ist geöffnet am:
Freitag, 06.09.2019 18.00 – 19.30 Uhr
Samstag, 07.09.2019 08.30 – 09.30 Uhr

Mitzubringen sind der vom Erziehungsberechtigten unterzeichnete Haftungsausschluss sowie die Versicherungsbestätigung (siehe Punkt 13 der Ausschreibung).

6. Wettfahrten

Der Start zur 1. Wettfahrt findet am Samstag, 07.09.2019 um 11.30 Uhr statt. Vorgesehen sind 4 Wettfahrten. Alle weiteren Startzeiten werden bei der Anreise bekannt gegeben. Letzte Startmöglichkeit ist am 08.09.2019 um 14:00 Uhr.

7. Siegerehrung

Die Siegerehrung findet am Sonntag, 08.09.2019 ca. zwei Stunden nach Wettfahrtende statt.

8. Wertung

Die Regatta wird nach dem Low-Point-System gewertet. Ab vier Wettfahrten erfolgt eine Streichung.

9. Regeln

Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den aktuellen „Wettfahrtregeln Segeln“ definiert sind.

10. Übernachtung

Es besteht die Möglichkeit, Zelte und Wohnwagen in begrenzter Anzahl auf dem angrenzenden Gelände aufzustellen (10,00 €/Nacht). Die Standgebühr ist mit der Meldegebühr zu entrichten (Kontoverbindung siehe Pkt.2 der Ausschreibung). Eine begrenzte Anzahl von Betten im Jugendraum sind vorhanden (Schlafsack und Bettlaken sind mitzubringen) 10,00 €/Nacht.

Mit der schriftlichen Anmeldung zum Meldeschluss ist eine Bestätigung per E-Mail oder Telefon anzufordern!

Sonstige Quartierwünsche sind zu richten an:
Tourist Information
Am Markt 14, 19055 Schwerin
Telefon: 0385 - 5925212 / 13 / 14
Fax: 0385 - 555094
E-Mail: info_at_schwerin.com

11. Preise

Platz 1 – 3 jeder Klasse erhalten Preise.
Sonderpreise, gegeben vom SYC und Sponsoren, Wanderpreise.

12. Anfahrt

Anfahrt nach Schwerin Zentrum, dann Richtung NDR / Jugendherberge bzw. Wasserwanderrastplatz Kalkwerder, in der Schlossgartenallee bis zur Bushaltestelle „Parkweg“, links abbiegen.

13. Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.

Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inklusive der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Versicherung

Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 1.500.000 € oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Regattagebiet gültig ist.

15. Protestkomitee

Das Protestkomitee ist mit drei Schiedsrichtern besetzt. Die Namen der Schiedsrichter werden am ersten Regattatag auf der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt.

16. Begleitfahrzeuge

Alle Begleitfahrzeuge müssen als verkehrende Kleinfahrzeuge gemäß Binnenschifffahrt-Kennzeichenverordnung (KIFzKV-BinSch) gekennzeichnet sein.

Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist ausdrücklich nur den Rettungsfahrzeugen im Einsatz gestattet. Die Geschwindigkeit ist mit 25 km/h, im Uferbereich (bis 100 m parallel zum Ufer) mit 7 km/h festgelegt.

17. Sonstiges

Das Rahmenprogramm wird bei der Anreise bekannt gegeben. Die Clubgaststätte hat geöffnet, Frühstück und Abendessen sind möglich. Um Frühstücksanmeldung online wird gebeten.

18. Datenschutzhinweis

Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten unter den folgenden Bedingungen verarbeiten und speichern:

18.1 Alle Daten über teilnehmende Sportler und ihre Boote werden von uns für die Zwecke der Sportveranstaltung genutzt und archiviert.

18.2 Personenbezogene Daten werden als Klarnamen ggf. einschließlich Geburtsdatum, Verein, Bootstyp und -nummer erfasst.

Es werden insbesondere Ergebnisse, rechnerische und optische Auswertungen, Positionsnachverfolgungen, auch in Form von Wettfahrtanalysen, dem Namen zugeordnet und öffentlich zugänglich gemacht.

18.3 In diesem Zusammenhang werden Ihre Daten an für uns tätige Dienstleister weitergegeben wie z.B. an Dachverbände wie World Sailing, DSV und Klassenvereinigungen weitergegeben. Es ist nicht auszuschließen, dass Ihre Daten auch außerhalb der EU verarbeitet werden. Unsere Dienstleister und Dachverbände sind bzw. werden durch uns verpflichtet, Ihre Daten nur für das Event und dessen Vor- und Nachbereitung einschließlich Ranglisten und globaler, übergreifender Wertungen zu verwenden.

18.4 Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt.

18.5 Die Verwendung Ihrer Daten regelt sich nach dem Deutschen Recht, insbesondere dem Datenschutzgesetz und Telemediengesetz.