AUSSCHREIBUNG Masters

Internationale German Masters 2020 Europe-Klasse

vom 08.10.2020 bis 11.10.2020

Veranstalter: Deutsche Europe Klassenvereinigung e.V.

durchführender Verein: Schweriner Yacht - Club e.V.

Wettfahrtleiter/Wettfahrtleiterin: Ellen Neumann – SYC /NRO

Obmann/Obfrau des Protestkomitees: N.N.

  1. REGELN
    1. Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WR) festgelegt sind.
    2. In allen Regeln, die für diese Regatta gelten:

[NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot ist. Dies ändert WR 60.1(a).

    1. [DP] Auf dem Wasser sind jederzeit von allen Teilnehmenden persönliche Auftriebsmittel zu tragen außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der Kleidung. Dies ändert WR 40.
    2. Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, mit Ausnahme der Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV), dieser Ausschreibung und der Segelanweisungen, für welche der deutsche Text gilt.
  1. [DP] WERBUNG
    1. Boote können verpflichtet werden vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung sowie Bugnummern anzubringen.
    2. Boote können verpflichtet werden vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung sowie Bugnummern anzubringen.
    3. Wenn Trikots vom Veranstalter gestellt werden, müssen von den Besatzungen der bei Tagesbeginn erst-, zweit- und drittplatzierten Boote die entsprechenden gelben, blauen oder roten Trikots während den Wettfahrten getragen werden.
  1. [NP] [DP] ZULASSUNG UND MELDUNG
    1. Die Regatta ist für die folgende Klasse ausgeschrieben: Europe
    2. Meldeberechtigt sind:

Segelnde der Jahrgänge: Damen Jahrgang 1990 und älter

Herren Jahrgang 1985 und älter

    1. Meldeberechtigte Boote müssen sich bis zum 25.09.2020 über das Onlinemeldesystem www.manage2sail.com anmelden und das entsprechende Meldegeld zahlen.
  1. MELDEGELDER
    1. Das Meldegeld ist wie folgt: 90,00 € / Boot

Das Meldegeld ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Empfänger: Schweriner Yacht-Club e.V.

Stichwort: „IDM 2020; Klasse und Segelnummer; Name Steuermann“

IBAN: DE 14 1405 2000 0390 0638 78

BIC: NOLADE21LWL

Bank: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    1. Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung oder Klasse absagt.
  1. ZEITPLAN
    1. Die Registrierung findet wie folgt statt:

Klassen

Registrierung

Ort der Registrierung

Europe Master

08. Okt: 11:00 - 19:00 Uhr
09. Okt.: 08:00 - 09:00 Uhr

Clubhaus

Begleitboote

08. Okt: 11:00 - 19:00 Uhr
09. Okt.: 08:00 - 09:00 Uhr

Clubhaus

    1. Am ersten Wettfahrttag findet um 09:30 Uhr eine Steuerleutebesprechung statt. Näheres hierzu wird in den Segelanweisungen veröffentlicht.
    2. Der Zeitplan der Wettfahrten und Wettfahrttage ist nachstehend aufgeführt:

Klassen

Wettfahrttage

Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt

Anzahl der Wettfahrten

Klasse A

09. Okt. bis 11. Okt.

09. Okt: 11:15 Uhr

6

    1. Am letzten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 13:00 Uhr gegeben.
  1. [NP] [DP] VERMESSUNG
    1. Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief vorlegen können.
  1. SEGELANWEISUNGEN
    Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung verfügbar.
  1. VERANSTALTUNGSORT
    1. Die Veranstaltung findet beim Schweriner Yachtclub Franzosenweg 17 b 19061 Schwerin statt.
    2. Das Regattabüro befindet sich im Clubhaus.

8.3 Regattagebiet ist der Schweriner See.

  1. BAHNEN
    Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.
  1. WERTUNG
    1. Werden weniger als vier Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten. Werden vier oder mehr Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausgenommen seiner schlechtesten Wertung.
  1. [NP] [DP] BEGLEITBOOTE
    1. Alle Begleitboote müssen beim Veranstalter registriert sein und die geltenden gesetzlichen

Bestimmungen und Auflagen, sowie die „Vorschriften für unterstützende Personen“ der Veranstaltung, erfüllen. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.

    1. Auf dem Wasser müssen jederzeit von allen unterstützenden Personen persönliche Auftriebsmittel getragen werden außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der Kleidung. Begleitpersonen müssen den Quick-Stopp / Kill Cord zu jeder Zeit benutzen, während der Motor läuft.
    2. Begleitboote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 Euro oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Regattagebiet gültig ist.
  1. [DP] LIEGEPLÄTZE

An Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.

  1. [DP] FUNKKOMMUNIKATION
    1. Außer im Notfall oder wenn Ausrüstung benutzt wird, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird, darf ein Boot während der Wettfahrt keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist.
  1. PREISE
    1. Der Sieger erhält den Wanderpreis Europe Klassenvereinigung e.V.
    2. Die in der Gesamtwertung besten sechs Boote erhalten Urkunden und Preise
    3. Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verbleiben beim Veranstalter.
  1. [DP] MEDIENRECHTE, KAMERAS UND ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG
    1. Mit der Anmeldung zu dieser Regatta erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmenden bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmenden gemacht wurde.
    2. Teilnehmende können verpflichtet werden, Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme an Bord zu montieren. Die Ausrüstung wird vom Veranstalter gestellt.
    3. Die drei bestplatzierten Teilnehmenden sowie Teilnehmende, die eine Tageswettfahrt gewonnen haben, können aufgefordert werden, an der jeweiligen Pressekonferenz teilzunehmen.
    4. Teilnehmende können aufgefordert werden, während der Regatta für Interviews zur Verfügung zu stehen.
  1. HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL
    1. Die Verantwortung für die Entscheidung der bootsführenden Person, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei dieser Person, sie übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Bootsführende sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmenden während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertretenden, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragte entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmenden von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmenden und Mitarbeitenden - Vertretenden, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
    2. Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    4. Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmenden müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf www.snyc.de zur Verfügung.
  1. Prävention Covid 19

Von allen Teilnehmer/innen, Begleitpersonen, Eltern, Trainer/innen sind die aktuell geltenden Infektionsschutz- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Alle Teilnehmer/innen, Begleitpersonen, Eltern, Trainer/innen müssen sich bei der Anmeldung mit Familienname, Vorname, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthaltes registrieren. Die Zahl der Begleitpersonen bitten wir in diesem Jahr auf ein Minimum zu reduzieren.

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=1A8FE0F0C4AE1237C271559A5D74E68B.jp24?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-CoronaVLockVMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

https://www.lsb-mv.de/medien/news/aktuelle-meldungen/Verordnung-zur-Lockerung-der-coronabedingten-Einschraenkungen-verlaengert/

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%2C%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Schutzstandards-Bootscharter-H%C3%A4fen-MV.PDF

Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann ein Teilnehmer von der Teilnahme an der Meisterschaft ausgeschlossen werden. Entscheidungen zu dieser Regel können vom Veranstalter getroffen werden.