Ausschreibung - Finn European Masters

vom 11. September 2019 bis 14. September 2019

Veranstalter: Schweriner Yacht-Club e. V.
in Zusammenarbeit mit International Finn Masters Committee (IFMC), der
Deutschen Finnsegler-Vereinigung e.V. und mit Zustimmung des Deutschen
Segler Verbandes (DSV)

Wettfahrtleiterin: Ellen Neumann (NRO, GER)
Chairman International Jury: Karl Petter Haugen (IJ, NOR)

1. REGELN

1.1
Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WR) festgelegt sind sowie den „Finn World Master Rules and Event Manual“. Diese können, sofern zulässig, durch die Segelanweisungen mit Zustimmung der IFMC geändert werden.

1.2
Folgende Abkürzungen gelten:

1.3
[NP] Regeln, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot sind. Dies ändert WR 60.1(a).

1.4
Gemäß der Klassenregel A7.2 beträgt die empfohlene Windgeschwindigkeit für die Klassenregel C1.1 (2) 12 Knoten.

1.5
Die maximal empfohlene Windgeschwindigkeit im gesamten Regattagebiet beträgt 20 Knoten und das Minimum beträgt 5 Knoten. Die Entscheidung, eine Wettfahrt zu starten oder abzubrechen, liegt beim Wettfahrtkomitee.

1.6
Nationale Bestimmungen kommen nicht zur Anwendung.

1.7
WR Anhang P, Besondere Verfahren zu Regel 42, wird angewendet.

1.8
WR Anhang T, Schlichtung, wird angewendet.

1.9
[DP] Auf dem Wasser sind jederzeit von allen Teilnehmern persönliche Auftriebsmittel zu tragen außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der Kleidung. Dies ändert WR 40 und das Vorwort zu WR Teil 4.

1.10
Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text.

2. [DP] WERBUNG

2.1
Boote können verpflichtet werden vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung sowie Bugnummern anzubringen.

2.2
Werbung in direkter oder indirekter Form für Alkohol oder Tabakprodukte an Boot und Kleidung ist untersagt.

3. [NP] [DP] ZULASSUNG UND MELDUNG

3.1
Die Regatta ist für Boote der Finn Klasse ausgeschrieben.

3.2
Meldeberechtigt sind:
Segler/Seglerinnen der Jahrgänge 1979 und älter.

3.3
Es werden Meldungen in den folgenden Kategorien akzeptiert:

  • a) European Master (Gesamtsieger)
  • b) Master (Sieger der 40-49 Jährigen)
  • c) Grand Master (Sieger der 50-59 Jährigen)
  • d) Grand Grand Master (Sieger der 60-69 Jährigen)
  • e) Legend (Sieger der 70 Jährigen und älter )
  • f) Super Legend (Sieger der 80 Jährigen und älter)
  • g) Ladies
  • h) Classic Boat (Boote mit Baujahr 1985 und früher)

Das Alter wird definiert als Alter, welches im Jahr des Events erreicht wird.

3.4
Es gelten folgende Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Boote: maximal 150 Boote.

3.5
Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.

3.6
Der Segler muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sein.

3.7
Meldeberechtigte Boote müssen sich bis zum 15.08.2019 über das Onlinemeldesystem manage2sail.com anmelden und das entsprechende Meldegeld zahlen.

4. MELDEGELDER

4.1
Die Meldegelder sind wie folgt (bis 15.08.2019):

  • Finn Masters 240,00 €
  • Begleitboote 75,00 €

Das Meldegeld für Finn Masters beinhaltet eine Gebühr von 40,00 €, die der ausrichtende Verein an das Finn Masters-Konto weiterleitet.
Die Meldung ist erst abgeschlossen, wenn das Meldegeld bezahlt wurde.

4.2
Das Meldegeld ist unter Angabe der Regatta, Name des Steuermanns/der Steuerfrau, der Segelnummer und der Transaktionsnummer auf das Konto des Schweriner Yacht-Club e. V. zu überweisen.
Bank: Sparkasse Schwerin-Mecklenburg
BIC: NOLADE21LWL
IBAN: DE 14 14052000 03900 63878

4.3
Die Zahlung des Meldegeldes muss nach der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung oder Klasse absagt.

5. FORMAT

5.1
Es sind 8 Wettfahrten geplant.

5.2
Das Wettfahrtkomitee kann entscheiden in Gruppen zu segeln. Es werden nach Möglichkeit Gruppen von gleicher Größe und Stärke gebildet. Genaueres dazu wird in den Segelanweisungen beschrieben.

5.3
Dieses Format kann mit Zustimmung des IFMC geändert werden. Änderungen werden in den Segelanweisungen beschrieben.

6. ZEITPLAN [NP]

6.1 Die Registrierung findet wie folgt statt:

Datum Zeit Event Ort
07.09.2019 11:30 Uhr Pre-event „Herbstcup 2019“
1. Ankündigungssignal
SYC
08.09.2019 Siehe Aushang Pre-event „Herbstcup 2019“ SYC
10.09.2019 10:00 - 19:00 Uhr Vermessung und Anmeldung für Finn European Masters SYC
Regattabüro
11.09.2019 8:00 - 9:00 Uhr Vermessung und Anmeldung

SYC
Regattabüro

11:00 Uhr 1. Ankündigungssignal
19:00 Uhr Eröffnung SYC
12.09.2019 Siehe Aushang Wettfahrten
13.09.2019 Siehe Aushang Wettfahrten
14.09.2019 Siehe Aushang Wettfahrten
19:00 Uhr Siegerehrung

SYC

6.2
Am letzten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 18:00 Uhr gegeben.

6.3
Es sind pro Tag zwei Wettfahrten geplant. Es werden pro Tag maximal 2 Wettfahrten gesegelt, in Ausnahmefällen können maximal 3 Wettfahrten gesegelt werden. Dies aber nur, um eine gültige Meisterschaft zu erreichen und nur mit Zustimmung des IFMC.

6.4
Nachfolgende Wettfahrten werden so schnell wie möglich nach Ende der vorherigen Wettfahrt gestartet.

6.5
Alle Teilnehmer sind durch das IFMC und den Veranstalter aufgefordert sowohl an der Eröffnung als auch an der Siegerehrung teilzunehmen.

6.6
Der Zeitplan kann noch mit Zustimmung des IFMC geändert werden und wird in den Segelanweisung neu beschrieben. Die Wettfahrttage können nicht verändert werden.

6.7
Am 07. und 08. September 2019 findet in Schwerin der „Herbstcup 2019“ statt. Dieser kann von den Teilnehmern der Finn European Masters als Vorregatta genutzt werden. Die entsprechende Ausschreibung finden Sie unter herbst-cup.snyc.de.

7. [NP] [DP] VERMESSUNG

7.1
Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief vorlegen können.

7.2
Alle Boote müssen während der Vermessungszeiten, wie in Ziffer 6.1 ausgewiesen, vermessen werden. Im Zeitfenster der Kontrollvermessungen werden keine Erstvermessungen durchgeführt.

7.3
Während der Meisterschaft dürfen maximal 2 Masten und 2 Segel verwendet werden. Es dürfen nur zertifizierte Segel präsentiert werden. Sämtliches vermessene Material wird für die Meisterschaft gekennzeichnet. Während der Meisterschaft darf nur gekennzeichnetes Material verwendet werden.

7.4
Nachvermessungen und Ausrüstungskontrollen können während der gesamten Meisterschaft nach Ermessen des Klassenvertreters, des Wettfahrtkomitees und des Protestkomitees durchgeführt werden.

8. SEGELANWEISUNGEN

Die Segelanweisungen stehen vor Beginn der Meisterschaft auf der Event-Website zur Verfügung. Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung verfügbar.

9. REGATTAGEBIET

Das Regattagebiet ist der Schweriner See.

10. BAHNEN

Es werden Up-and-Down-Kurse oder Trapezkurse gesegelt. Die Sollzeit beträgt 60 Minuten, das Zeitlimit beträgt 90 Miuten.

11. INTERNATIONALE JURY

Es wird eine Internationale Jury in Übereinstimmung mit WR 91(b) berufen. Die Entscheidungen sind gemäß WR 70.5 endgültig.

12. WERTUNG

12.1
Mindestens vier vollendete Wettfahrten sind zur Gültigkeit der Meisterschaft erforderlich.

12.2
Werden weniger als 5 Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten. Werden 5 oder mehr Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausgenommen seiner schlechtesten Wertung.

12.3
Die Wertung kann geändert werden, um mit den von der IFMC zugelassenen Änderungen an Pkt. 5 und Pkt. 6 übereinzustimmen.

12.4
Die Wertungen in den verschiedenen Kategorien sind Auszüge aus der Gesamtwertung.

13. [NP] [DP] BEGLEITBOOTE

13.1
Alle Begleitboote müssen beim Veranstalter registriert sein und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen, sowie die „Vorschriften für unterstützende Personen“ der Veranstaltung, die in den Segelanweisungen veröffentlicht sind, erfüllen. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.

13.2
Meldegeld gemäß Ziffer 4.1.

13.3
Alle Begleitboote müssen mit dem 3stelligen Nationenkennzeichen ihres nationalen Mitgliedverbandes von World Sailing gekennzeichnet sein. Die Buchstaben müssen sich farblich deutlich vom Hintergrund abheben, beidseitig sichtbar und mindestens 200mm hoch sein.

13.4
Alle Begleitboote müssen im Notfall als Rettungsfahrzeuge fungieren gemäß den in der Segelanweisung beschriebenen Verfahren.

13.5
Alle Begleitboote müssen gemäß der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (KIFzKV-BinSch) als Kleinboote gekennzeichnet sein. Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit ist ausdrücklich nur für im Einsatz befindliche Rettungsboote zulässig. Die Geschwindigkeit liegt bei 25 km/h im Uferbereich (bis 100 m parallel zum Ufer) mit 7 km/h.

13.6
Alle Begleitboote müssen mit ausreichend Rettungsmitteln sowie funktionsfähigen Quick-Stopps oder Kill Cords ausgestattet sein.

13.7
Begleitboote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 € oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Regattagebiet gültig ist.

14. [DP] LIEGEPLÄTZE

An Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.

15. [DP] FUNKKOMMUNIKATION

Außer im Notfall oder wenn Ausrüstung benutzt wird, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird, darf ein Boot während der Wettfahrt keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist.

16. PREISE

16.1
Preise werden für den Gesamtsieger sowie die Sieger in den einzelnen Kategorien (siehe Pkt. 3.4 dieser Ausschreibung) gegeben.

16.2
Preise werden für die Plätze 1-10 der Gesamtwertung sowie für die Plätze 1-3 der einzelnen Kategorien (siehe Pkt. 3.4 dieser Ausschreibung) gegeben.

17. [DP] MEDIENRECHTE

17.1
Durch die Teilnahme an der Regatta übertragen die Teilnehmer dem Veranstalter entschädigungslos automatisch das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Athleten gemacht wurde.

17.2
Teilnehmer können aufgefordert werden, während der Regatta für Interviews zur Verfügung zu stehen.

18. HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL

18.1
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

18.2
Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

18.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18.4
Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung mit Haftungsausschluss ist bei der Registrierung vorzulegen. Die entsprechende Vorlage ist im Anhang der Bestätigungsemail der Online-Meldung und kann dort heruntergeladen werden.

19. [DP] VERSICHERUNG

Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Regattagebiet gültig ist.

20. DATENSCHUTZHINWEISE

20.1
Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten unter den folgenden Bedingungen verarbeiten und speichern:

  • a) Alle Daten über teilnehmende Sportler und ihre Boote werden von uns für die Zwecke der Sportveranstaltung genutzt und archiviert.
  • b) Personenbezogene Daten werden als Klarnamen ggf. einschließlich Geburtsdatum, Verein, Bootstyp und -nummer erfasst. Es werden insbesondere Ergebnisse, rechnerische und optische Auswertungen, Positionsnachverfolgungen, auch in Form von Wettfahrtanalysen, dem Namen zugeordnet und öffentlich zugänglich gemacht.
  • c) In diesem Zusammenhang werden Ihre Daten an für uns tätige Dienstleister weitergegeben wie z. B. an TracTrac AS, Avantic GmbH und an Dachverbände wie World Sailing, DSV und Klassenvereinigungen weitergegeben. Es ist nicht auszuschließen, dass Ihre Daten auch außerhalb der EU verarbeitet werden. Unsere Dienstleister und Dachverbände sind bzw. werden durch uns verpflichtet, Ihre Daten nur für das Event und dessen Vor- und Nachbereitung einschließlich Ranglisten und globaler, übergreifender Wertungen zu verwenden.
  • d) Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt.
  • e) Die Verwendung Ihrer Daten regelt sich nach dem Deutschen Recht, insbesondere dem Datenschutzgesetz und Telemediengesetz.

20.2
Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang „Datenschutzhinweise“ steht auf snyc.de zur Verfügung.

21. KONTAKT

Verein: Schweriner Yacht-Club e. V.

Adresse:
Franzosenweg 17 b
19061 Schwerin
Deutschland

Telefon: +49 385 58 120 16
Geschäftszeiten Büro: Montag bis Freitag 11:00 – 15:00 Uhr

E-Mail: info_at_snyc.de
Internet: snyc.de (Club), finn-em2019.snyc.de (Event)